Liebe Ratgeberin Community,
heute berichtet der Ratgeberin gratis Verbraucher Blog über den mitunter komplizierten Themenkreis von internationalen Hochzeiten und den benötigten Forumlaren, Dokumenten sowie beglaubigten Übersetzungen. Die Liebe kennt bekanntlich keine Grenzen und so heiraten pro Jahr in Deutschland, Österreich und der Schweiz mehrere Zehntausend Männer und Frauen „Fremd“ sprich diese planen sich mit einem Partner/in zu liieren aus einem ausländischen Staat. Je nachdem ob dieses Land der europäischen Union angehört oder nicht fallen/steigen die bürokratischen Hürden bis zu einer erfolgreichen Hochzeit.
Zahlreiche Urkunden übersetzen
Neben der Geburtsurkunde wird quasi standardmäßig bei internationalen Hochzeiten von vielen Ländern verlangt, dass ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt wird. Mit diesem Dokument wir einer heiratswilligen Person attestiert von einer Amtsbehörde wie z.B. das Standesamt, dass der Inhaber/in aktuell nicht verheiratet ist. Eine Mehrfachehe ist in Deutschland und den meisten EU Staaten den Bürger/innen untersagt, dies hat unter anderem kirchliche, gesellschaftliche sowie tief verwurzelt soziale Hintergründe. Die bürokratischen Hürden seitens Formulare sowie Dokumente liegt sehr hoch und nebenbei müssen fest definierte Fristen eingehalten werden.
Kosten für eine Din A4 Seite
Mit 80 bis 100 Euro sollte man pro übersetzter DIN A4 Seite rechnen, wenn die Translation von einem behördlich akkreditierten Überbesetzungsbüro durchgeführt wird. Und hier ist der Haken versteckt. Wer auf eigene Faust im Internet zu den Stichworten „Übersetzen“ etc. recherchiert und einen preiswerten Dienst findet der unter für ein besonders niedriges Preisniveau seine Dienste anbietet, dessen vermeintliche Vorfreude wandelt sich rasch in Enttäuschung – denn die Dokumentenübersetzung muss von einer amtlich befugten Person angefertigt werden (siehe erster Satz in diesem Abschnitt)
Rechtzeitig mit den Formalitäten starten
Wer sich für das Glück der Ehe entschieden hat und wie in den letzten Abschnitten beschrieben eine ausländische Partner/in zum Ehegatten/in nimmt sollte mindestens 6 Monate vor der gelplanten amtlichen sowie kirchlichen Trauung mit dem formalen Aufwand beginnen. Die Ratgeberin hat ebenfalls recherchiert und kann z.B. diesen Anbieter auf dem linguistischen Tätigkeitsgebiete empfehlen: juristische Übersetzung bei FORISlingua !
- Verbraucher Tipp:
Wird man unter dem vorgestellten Link nicht fündig, googelt man nach den gewünschten Schlüsselbegriffen und wird mit Sicherheit nach einer kurzen Recherche fündig.